Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Langenwolschendorf hat am 29.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Mischgebiet am Kindergarten“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet am Kindergarten“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Mischgebietes sowie Sicherung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ geschaffen werden.
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